für ZAS Autoservice
Inhaber: Zaid Osama Kadhim Al-Timimi
Hoetmarer Straße 32
48324 Sendenhorst
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reparatur-, Wartungs-, Pflege- und sonstige Kfz-Serviceleistungen sowie für damit verbundene Lieferungen von ZAS Autoservice, nachfolgend „Werkstatt“ genannt.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen gelten.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Werkstatt und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Werkstatt bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder Kostenvoranschlag.
Ein Auftrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder durch Annahme des Fahrzeugs zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten zustande.
Die Werkstatt ist berechtigt, technisch notwendige geringfügige Nebenarbeiten auszuführen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind und dem Kunden dadurch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen.
Weitergehende oder kostensteigernde Zusatzarbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.
Ist der Kunde trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreichbar und sind weitere Arbeiten aus Sicherheitsgründen erforderlich, kann die Werkstatt die Arbeiten bis zur Abstimmung unterbrechen und das Fahrzeug bis dahin außer Betrieb lassen.
Der Kunde ermächtigt die Werkstatt, erforderliche Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Prüforganisationen durchzuführen.
Der Kunde hat die Werkstatt vor Auftragserteilung über bekannte Schäden, Vorschäden, Veränderungen, Fehlfunktionen und sicherheitsrelevante Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren.
Der Kunde versichert, dass er zur Beauftragung der Arbeiten am Fahrzeug berechtigt ist.
Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.
Befinden sich gefährliche, verbotene oder besonders wertvolle Gegenstände im Fahrzeug, muss der Kunde die Werkstatt vor Übergabe des Fahrzeugs ausdrücklich darauf hinweisen.
Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über ein Online-Buchungssystem vereinbart werden.
Ein vereinbarter Termin legt grundsätzlich den Zeitpunkt der Fahrzeugannahme oder des vorgesehenen Arbeitsbeginns fest. Eine bestimmte Fertigstellungszeit gilt nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde.
Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer technischer Umstände, verspäteter Ersatzteillieferungen, höherer Gewalt oder vergleichbarer Umstände verlängern vereinbarte Fertigstellungsfristen angemessen.
Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll er diesen möglichst frühzeitig absagen.
Ein Ausfallentgelt wird nur verlangt, wenn dies für den jeweiligen Termin ausdrücklich vereinbart wurde und der Werkstatt tatsächlich ein entsprechender Schaden entstanden ist.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle angegebenen Preise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist.
Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, wird die Leistung nach dem tatsächlichen Arbeits-, Material- und Teileaufwand berechnet.
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags ab, wird der Kunde vor Durchführung weiterer Arbeiten informiert.
Die Rechnung ist bei Abholung des Fahrzeugs und vor dessen Herausgabe sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Als Zahlungsmethoden werden insbesondere akzeptiert:
Bei größeren Aufträgen, besonders zu bestellenden Ersatzteilen oder erheblichen Materialkosten kann eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung verlangt werden.
Der Werkstatt steht für ihre Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an dem Fahrzeug und an den im Zusammenhang mit dem Auftrag in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Die Werkstatt ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen aus dem betreffenden Auftrag zu verweigern.
Gegenüber Unternehmern kann das Zurückbehaltungsrecht auch wegen fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung ausgeübt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ersatzteile, Betriebsstoffe und sonstige Materialien werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits in einem vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind.
Die Werkstatt ist berechtigt, Ersatzteile in der vereinbarten oder in technisch gleichwertiger Qualität zu verwenden.
Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile werden nur nach vorheriger Zustimmung der Werkstatt eingebaut.
Für die Beschaffenheit, Eignung, Passgenauigkeit, Haltbarkeit und Mangelfreiheit vom Kunden bereitgestellter Ersatzteile übernimmt die Werkstatt keine Gewährleistung.
Die Haftung der Werkstatt für eine von ihr schuldhaft verursachte mangelhafte Montage bleibt unberührt.
Zusätzlicher Arbeitsaufwand, der durch falsche, unvollständige, unpassende oder mangelhafte Kundenteile entsteht, kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.
Ausgebaute Teile werden entsorgt, sofern der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung deren Rückgabe verlangt. Gesetzliche Rückgabe-, Austausch- und Entsorgungspflichten bleiben unberührt.
Der Kunde wird über die Fertigstellung des Fahrzeugs telefonisch, per E-Mail, per SMS, über WhatsApp oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationsweg informiert.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung abzunehmen und spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
Holt der Kunde das Fahrzeug trotz Fälligkeit und Abholaufforderung nicht rechtzeitig ab, können ab dem vierten Werktag angemessene Standkosten berechnet werden.
Die Höhe der Standkosten wird dem Kunden bei Auftragserteilung oder spätestens mit der Abholaufforderung mitgeteilt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Werkstatt bleiben unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.
Der Kunde soll erkennbare Mängel nach deren Feststellung möglichst zeitnah mitteilen und der Werkstatt Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.
Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.
Keine Mängelansprüche bestehen, soweit eine Beanstandung ausschließlich auf gewöhnlichem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung nach Übergabe, einem Unfall, einer nachträglichen Veränderung durch Dritte oder einem Mangel eines vom Kunden bereitgestellten Ersatzteils beruht.
Die Werkstatt haftet weiterhin für Mängel, die sie durch eine fehlerhafte Montage oder eine sonstige schuldhafte Pflichtverletzung verursacht hat.
Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Werkstatt haftet außerdem unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aus übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Werkstatt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Werkstatt.
Für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandenen, der Werkstatt nicht bekannten und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbaren Fahrzeugmängeln beruhen, haftet die Werkstatt nicht.
Für Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben, haftet die Werkstatt nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Dies gilt nicht für Gegenstände, die ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden.
Bei einer vereinbarten Reifeneinlagerung werden Reifen und Räder unter der im Einlagerungsbeleg angegebenen Bezeichnung eingelagert.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
Die Einlagerungsvergütung ist für den vereinbarten Einlagerungszeitraum fällig.
Die Werkstatt haftet für Verlust oder Beschädigung eingelagerter Räder nach den Regelungen des § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Werkstatt übernimmt keine Garantie dafür, dass eingelagerte Reifen bei der nächsten Montage noch den gesetzlichen oder technischen Anforderungen entsprechen.
Vor einer erneuten Montage können insbesondere Zustand, Alter, Beschädigungen und Profiltiefe der Reifen geprüft werden.
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Auftrags, zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Daten werden nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die separate Datenschutzerklärung der Werkstatt.
ZAS Autoservice ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von ZAS Autoservice.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026